Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Versotec - SHK
Inhaber: Jannik Hübner
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
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Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 4 Ausführung der Arbeiten
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Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
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Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Zugang, Strom, Wasser) rechtzeitig geschaffen werden.
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Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns das Recht vor, Mehraufwand gesondert zu berechnen.
§ 5 Abnahme und Gewährleistung
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Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
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Offensichtliche Mängel sind spätestens 7 Tage nach Abnahme schriftlich zu rügen.
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäß §§ 633 ff. BGB.
§ 6 Haftung
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Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
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Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungsausführung rechtzeitig und unentgeltlich zu schaffen.
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Unterlässt der Kunde seine Mitwirkung, haften wir nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden.
§ 9 Termine und Verzögerungen
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Vereinbarte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
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Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 10 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück oder storniert den Auftrag, können wir pauschal 10 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 11 Gewährleistungsfristen
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme, sofern keine längeren Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind.
§ 12 Stundenlohnarbeiten und Nachträge
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Stundenlohnarbeiten sind durch Stundenzettel oder Aufmaße nachzuweisen.
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Nicht im Angebot enthaltene Zusatzarbeiten werden gesondert berechnet.
§ 13 Entsorgung
Anfallende Altmaterialien, Baustellenabfälle und Altgeräte werden auf Wunsch fachgerecht entsorgt. Die Kosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 14 Digitale Kommunikation
Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation und Rechnungsstellung per E-Mail einverstanden, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.
§ 16 Gesetzliche Grundlagen (Auszug BGB)
Ergänzend gelten insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):
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§ 631 ff. BGB – Werkvertrag (z. B. Ausführung von Installationen)
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§ 633 BGB – Mängelhaftung
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§ 634 BGB – Rechte des Bestellers bei Mängeln
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§ 640 BGB – Abnahme
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§ 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung
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§ 13 BGB – Verbraucherbegriff
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§ 14 BGB – Unternehmerbegriff